Drei Teildisziplinen

In der Ortsgruppe Neuenhagen haben wir uns dem Schutzhundesport mit seinen drei Teildisziplinen Fährtenarbeit, Gehorsam und Schutzdienst verschrieben.

Auf Grund der Komplexität der Ausbildung muss man hier sehr viel Zeit investieren und neben der normalen Beschäftigung mit dem Hund mehrmals in der Woche trainieren. Wir treffen uns daher Mittwoch und Samstag auf dem Übungsplatz um die so genannten Teile B und C der Prüfungsordnung, also Gehorsam und Schutzdienst, zu trainieren.

Zur Fährtenarbeit treffen wir uns zusätzlich, außerhalb der offiziellen Trainingszeiten, auf einem geeigneten Fährtengelände.

Die Fährtenarbeit/Abt. A

Die Fährtenarbeit gehört zur Ausbildung unserer Sporthunde. Hier lernt der Hund, seine gute Nasenveranlagung gezielt zum exakten Absuchen bestimmter, nach entsprechenden Vorgaben der Prüfungsordnung gelegter, menschlicher Geruchsspuren einzusetzen.

Die Fährten werden vom Fährtenleger  in Äcker, Wiesen oder Wälder gelegt. Je nach Prüfungsstufe enthalten sie unterschiedliche Schwierigkeitsgrade in Bezug auf Fährtenalter, Bodenbeschaffenheit, Fährtenverlauf, Fährtenlänge und Anzahl zu findender und anzuzeigender Gegenstände.

Der vom Hund aufzunehmende Fährtengeruch entsteht größtenteils durch Verletzung des Erdbodens mit Freiwerden bestimmter Boden- und Pflanzengerüche. Der Individualgeruch des Fährtenlegers spielt eine untergeordnete Rolle.

Bei der Ausbildung des Hundes zur Fährtenarbeit wird heute v.a. der Nahrungsaufnahmetrieb, (seltener der Meute- oder der Beutetrieb) genutzt.

Ein sehr intensives, zeitaufwändiges Training, das auch einige Anforderungen an die Fitness von Hund und Hundeführer stellt, ist für eine erfolgreiche und sichere Fährtenarbeit nach der Prüfungsordnung für Schutz- und Fährtenhunde erforderlich.

Unterordnung/Abt. B

Das sind zum Beispiel: Bei Fuß gehen mit und ohne Leine, Setzen und Legen aus dem Stand uns aus der Bewegung, Verbleiben an zugewiesenen Orten, auch unter Ablenkung, Herankommen auf Abruf, Apportieren von Gegenständen, Sprünge über Hürden und anderes mehr.

Auch neutrales Umweltverhalten und Sozialverträglichkeit sind hier gefordert und werden geprüft

 

Schutzdienst/Abt. C

In der Schutzdienstausbildung lernt der Hund, mit dem kontrollierten Einsatz seiner Kraft und Triebenergie, Bedrohungen und Angriffe gegen ihn und seinen Hundeführer abzuwehren, den Angreifer (Schutzdiensthelfer) auf den Fleck zu bannen und zu bewachen. Der versteckte Schutzdiensthelfer wird aufgestöbert und durch Verbellen angezeigt. Mut, Nervenstärke und Beutetrieb sind notwendig, die Anforderungen im Schutzdienst zu erfüllen. In jeder Phase der Übung muß der Hund von seinem Hundeführer zu steuern und zu kontrollieren sein, das heißt, auch unter hoher nervlicher Belastung ist absoluter Gehorsam gefordert.

Der Hund darf bei der Ausbildung und Prüfung nur in den Schutzarm beißen und auch nur bei Aktivität des Helfers. Der stillstehende Helfer darf nur verbellt oder bewacht werden.

Bei der Schutzhundprüfung werden Triebbeständigkeit, Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes beurteilt und bewertet.

Ortsgruppe Neuenhagen 0