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Schutzdienst

Schutzdienst

In der Schutzdienstausbildung lernt der Hund, mit dem kontrollierten Einsatz seiner Kraft und Triebenergie, Bedrohungen und Angriffe gegen ihn und seinen Hundeführer abzuwehren, den Angreifer (Schutzdiensthelfer) auf den Fleck zu bannen und zu bewachen. Der versteckte Schutzdiensthelfer wird aufgestöbert und durch Verbellen angezeigt. Mut, Nervenstärke und Beutetrieb sind notwendig, die Anforderungen im Schutzdienst zu erfüllen. In jeder Phase der Übung muß der Hund von seinem Hundeführer zu steuern und zu kontrollieren sein, das heißt, auch unter hoher nervlicher Belastung ist absoluter Gehorsam gefordert.

Der Hund darf bei der Ausbildung und Prüfung nur in den Schutzarm beißen und auch nur bei Aktivität des Helfers. Der stillstehende Helfer darf nur verbellt oder bewacht werden.

Bei der Schutzhundprüfung werden Triebbeständigkeit, Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes beurteilt und bewertet.

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